Zitat:
@Abknipser schrieb am 4. September 2022 um 13:57:14 Uhr:
Hallo
Das ist verboten, das macht man nicht und du bist ein böser Junge weil du in einer Kontrolle sagen musst du hättest das schon so gekauft.
Möchtest du es nur eingetragen haben, oder möchtest du mit diesem Lenkrad über den Tüv kommen? Da du es selbst umgebaut hast, es also offensichtlich kannst, bau es für den Tüv jeweils wieder um und alle sind zufrieden.
Theo (auch manchmal böser Junge)
Schön wäre es... Bei uns in Dresden nehmen sie es ganz genau bei den Kontrollen und wenn am restlichen Auto auch schon "Veränderungen" durchgeführt wurden, werden diese Eintragungen dann ganz schnell angezweifelt und das Kfz stillgelegt.🙂
Außerdem muss ich @MVP-Cruiser auch recht geben. Beim Unfall wäre es sehr schlecht. Aber andererseits wer garantiert mir das ein 23 Jahre alter Golf 4 Airbag noch einwandfrei funktioniert.🙄