Zitat:@Jones1988 schrieb am 30. Juli 2025 um 19:54:09 Uhr:
Dient nicht WLTP als Bemessungsgrundlage bzw. reicht es wirklich, wenn bspw. nur die innerorts Reichweite >80km ist?
Für die 0,5% Versteuerung der PlugIns wird ab 2025 für die elektrische Mindestreichweite der Wert "elektrische Reichweite innerorts" (EAER3 city gem. CoC 49.5.2) herangezogen.
Dieser Wert ist deutlich höher als die WLTP Kombiniert-Angabe.