Also, VW hat sämtliche Kulanz, Garantieleisungen ausgeschlossen.
Bei einer ersten in Augenscheinnahme eines Gutachters kam die Aussage das es nicht von einer schleifenden Kupplung kommen könne da die 2. Seite der Mitnehmerscheibe weder verbrannt noch abgenutzt ist, also noch ganz in Ordnung erscheint. (kann dies jemand bestätigen?)
Wir lassen ihn jetzt erst einmal bei VW reparieren und werden dann, falls sich das Gutachten bestätigt weitere Schritte einleiten.
Viele Grüße