Würde das so sehen:
Du hast die Werkstatt mit der Behebung des Problems beauftragt (Vertragsgegenstand). Dafür bekommt die Werkstatt Geld (Vertragsgegenstand 2). Fehler wurde nicht behoben... würde sagen, dass die ihren Vertragsgegenstand nicht erfüllt haben. Ich würde erstmal nicht zahlen.
Kann aber leider keine Garantie für die Richtigkeit geben. Rechtschutzversicherungen haben oft eine Art telefonische Rechtsberatung....