Hallo, an die Freunde des "harten" Fahrwerk´s
Ich habe im Zuge einer komplett Überholung meines Fahrwerk´s einen Satz PU-Buchsen/Lager verbaut ..... diese sind von "Strongflex" , aber sowohl "Strongflex" als auch die "Powerflex" werde ohne schriftlichen Beleg Ihrer TÜV-Freiheit ausgeliefert..... So, nun die Frage: müssen diese PU-Buchsen eingetragen werden, oder nicht?...... Bitte untermauert eure Antworten mit Schriftstücken oder ähnlichem......
Danke im vorraus