Zitat:
@Destinys schrieb am 9. Dezember 2017 um 12:15:23 Uhr:
Danke für eure Einschätzungen. Ja leIder habe ich keine Polizei gerufen. Aber wir haben die Versicherungsdaten getauscht. Leider habe
Ich auch kein Unfall Protokoll mit ihm ausgefüllt sollte doch kein problem sein oder? Meine Rechtsschutz Versicherung kann sich auch mal nützlich machen wenn der Schuldige meint das ich rückwärts gerollt sei. Ich fahre Automatik Rolle also nciht außer ich nehme auf Leerlauf
Ich habe aus der Vergangenheit meine Lehre gezogen und habe in beiden Fahrzeugen zwischenzeitlich Dash-Cams verbaut.
Im Hauptfahrzeug (C-Klasse) nach vorn und hinten. Im E-Coupe erst mal nur nach vorn, da ich im Frühjahr noch die hinteren Scheiben tönen lassen will und ich sonst die Klebehalterung wieder entfernen müsste.
Auf die Ehrlichkeit des Unfallgegners zu vertrauen ist das Eine, einen handfesten Videobeweis im Falle eines Falles zu haben, das Andere.
Sollte es wirklich Stress mit dem Gegenüber geben, bemühe ich nen Rechtsanwalt, der über meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
Ob der Unfallgegener dann straf-/owi-rechtlich von der Polizei belangt wird, ist mir ehrlich gesagt schnurz-piep-egal. Um meinen Schaden reguliert zu bekommen, wird man das Video der Dashcam zivilrechtlich sicher nicht unter den Tisch fallen lassen können