Hallo,
habe eine BMW 51/2 Bj. 1950 und eine R26 Bj. 1956,
beide haben nur ein Nummernschild in der Größe 240mm x 130 mm.
Soweit mir bekannt ist:
Nach der Hauptuntersuchung muss eine Kfz-Zulassung/Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse beantragt werden.
Dies ist bei uns in Hessen Marburg Biedenkopf.
Bzw. fehlt noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg (4 Wochen gültig) Nachweis das einem das Fahrzeug gehört.
Erst dann auf die Zulassungsstelle.
Derzeit bin ich auch dabei meine 98er (ohne Papiere) anzumelden.
Gruß W.