Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 11. Juni 2015 um 01:58:54 Uhr:
Es wundert mich aber, dass der Vorbesitzer da keine Eintragung in den Schen hat machen lassen. Welchen Sinn hat es sich eine Kupplung ans Auto zu machen, wenn man dann dank Schein nichts ziehen darf.
Die Logik versteh ich auch nicht.
Was brauche ich zum Eintragen der Anhängelasten?
Macht das dann die Zulassungsstelle?