Hallo,
hatten 3 Autos in der Familie.
1. Auto Halter u. VN ich. SF 30. 62 Jahre alt
2. Auto Halter der Sohn u. VN Schwiegertochter. SF 15. Weil erst 35 Jahre alt.
3. Auto Halter Sohn u. VN Schwiegertochter SF 15/7 durch einen HF - Schaden.
Auto ist seid 2 Jahern nicht mehr vorhaden.
Habe vor 4 Monaten wieder ein Auto angemeldet. Also auf Vertrag des 3. Autos = Halter mein Sohn VN die Schwiegertochter um die SF 15/7 zu erhalten.
Hatte bei der Übernahme vor 4 Monaten eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Dort steht Halter ist mein Sohn und VN ist mein Swiegertochter. War ja auch alles so in Ordnung.
Jetzt wurde Auto 1 verkauft und ich würde für das Auto die SF Klasse 30 die ja brach liegt haben wollen.
Versicherung hat auch zugestimmt. Dort hatte ich aber angegeben das ich Halter u. VN bin bei einen neuen Vertrag bin. Die Prozente u.s.w. kein Problem bei der Übernahme von Auto 1.
Müsste ich das Auto beim Straßenverkehrsamt jetzt ummelden Halter u. VN ich ???
oder reicht eine Änderung des Versicherungsnehmers. Halter könnte weiterhin mein Sohn sein.
Geht die Gebrauchtwagengarantie vor 4 Monaten abgeschlossen weg weil der Halter sich geändert hat ???
Danke für Infos
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