ein Steuerberater sollte Dir schon sagen können, wie Du es "richtig" anstellst! Bei mir liegt der Fall so: Arbeitgeber ist 26 km von der Wohnung entfernt und 1x die Woche Besuch in der Firma. Rest der Zeit und damit deutlich mehr, als 50% der Arbeitszeit nur bei Kunden. Damit habe ich keine Abrechnung zur Arbeitsstätte mit 0,03% sondern nur die 1 %-Regel.
Nebenbei diese 1% lasse ich natürlich jährlich beim Finanzamt in eine Einzelkostenberechnung ändern unter Vorlage eines Fahrtenbuches. Meine privaten Kilometer sind deutlich unter den dienstlichen mit dem Auto.