So Leute, hatte heute mal ein nettes Gespräch mit dem Herren Sachverständigen vom Tüv🙄
Fazit: Rechtlich gesehen besteht hier eine Grauzone, nach Gesetz dürfen die Rückleuchten nicht mit leuchten. Aber:!!! Es gibt eine gesetztes Lücke, da manche Hersteller ihre Tagfahrleuchten immer mit den Rückleuchten betrieben haben. Fakt ist: Der Tüv sagt es ist legal, solange die Vorderen Tagfahrleuchten beim einschalten des Abblendlichts abschalten bzw. abdimmen.
Er findet es sogar besser, da das Auto besser gesehen wird.😉
Also die Betriebserlaubnis bleibt bestehen, so könnt ihr es beruhigt umcodieren lassen😉
Mit freundlichen Grüßen
Euer Skoda Mechatroniker😁