Zitat:
da täuscht dich die quelle.
kennzeichenschild ist laut gesetz keine urkunde. somit keine urkundenfälschung 🙂
...mal grob gesagt, solange keine Stempel angebracht, hast Du recht. Kannst Dir ja z. B. ein Schild prägen lassen und an Deinen privaten Stellplatz anbringen.
Sind die Stempel jedoch angebracht, ist das Kennzeichenschild ab diesem bzw. für einen bestimmten Zeitraum, einem ganz bestimmten Fahrzeug zugeordnet. In der Juristerei spricht man hier von zusammenhängender (zusammengesetzter) Urkunde. Zu diesem Zeitpunkt stellen jegliche Veränderungen am Kennzeichenschild deshalb mal "grundsätzlich" eine Urkundenfälschung dar, (spreche jetzt aber nicht von irgendwelchen Bohrlöchern).
lg
eyko