Also ich hab ein neues Wohnmobil (sogar quasi im Werk geholt) habe eine Gasplakette welche im herstellendem Werk geklebt wurde und habe dazu die Herstellerbeschreibung /-bestätigung für die Gasanlage.
Da auf dieser Bescheinigung auch angekreuzt wurde "Prüfplakette nach G 607 wurde vergeben" kann ich mir nicht vorstellen, das man die Plakette nicht benötigen würde. Zumindest die Herstellerbescheinigung MUSS bei einem neuen Wohnmobil vorhanden sein.