Maßgeblich ist was im Kaufvertrag steht, Ist dort die Ausstattung aufgeführt ist sie Bestandteil des Kaufs. Hat das Auto die Ausstattung dann nicht, kann man Nachbesserung verlangen.
Ob sich das mit Anwalt vor Gericht lohnt muß jeder selbst entscheiden.
Nachverhandeln mit dem Hinweis auf die Rechtslage schadet nicht, mehr als als der Status Quo könnte ja heraus kommen und es ist einen Versuch wert.