Jetzt hat sich allerdings rausgestellt das ich recht behalten habe . Mir ist eingefallen das ich zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung zwar die ABE's abgegeben habe und auch kontrolliert wurde allerdings musste ich feststellen das die ABE der Sonderräder nicht die aktuelle Fassung gewesen ist die ich mitgeführt habe . Leider ist die ABE wovon ich glaubte das dies die richtige sei damals nass geworden woraufhin ich diese in einer neuen Version ausgedruckt habe . In dieser Version sind diese ganzen Einschränkungen nicht mehr vorhanden wodurch ich diese Kombination aus Rädern und Federn fahren darf. Ich bin gestern bei einer Dienststelle gewesen und habe denen alles vorgelegt . Ergebnis : Wir können daran nichts ändern und können auch den Kontrollbericht nicht nicht korrigieren . Sie müssen trotz allem zum Sachverständigen sich dies bescheinigen lassen . Sie können aber mal versuchen das Bußgeld nicht zu überweisen woraufhin sie dann einen Bescheid mit einem Anhörungsbogen bekommen wo sie sich dazu äußern können .... Heißt unterm Strich das ich denen sämtliche Dokumente per Post schicken muss und was dann ? Die haben dann die Papiere vorliegen und können es aber letztendlich doch nicht prüfen weil die das Fahrzeug nicht vor Augen haben ....