Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 13. Dezember 2021 um 13:13:07 Uhr:
Die dir bekannten Mängel musst du bei Verkauf angeben!
Wie du am Ende des Artikels lesen kannst, habe ich das getan...
Denn wie gesagt: Ich möchte niemanden 2 Wochen nach dem Verkauf vor der Tür stehen haben, der mir auflauert und sein Geld zurück haben möchte.
Schwarze Schafe gibt es schon genug...