Zitat:
@micha23mori schrieb am 1. Juli 2022 um 07:58:39 Uhr:
Nein.Die Teile sind laut Werkstatt entgegen des Kundenwunsches entsorgt wurden.Sehr mysteriös.
DAS ist nicht nur eine Sauerei, sondern dürfte wohl sogar einen oder mehrere Straftatbestände erfüllen (Veruntreuung, Untreue, Betrug usw.) UND spricht ganz klar gegen die Seriosität der Werkstatt: ausgebaute Teile verbleiben IMMER im Eigentum des Auftaggebers und dürfen NUR auf dessen expliziten und in Text- oder Schriftform dokumentierten Wunsch (kostenfrei!) entsorgt werden! Die Darlegungs- und Beweispflicht obliegt insoweit der Werkstatt und etwaige anderlautende Klauseln in den Reparaturbedingungen wären gem. AGB-Recht ggü. Verbrauchern nichtig!
Eine Werkstatt, die so handelt, legt den Verdacht nahe, etwas zu verbergen zu haben...
Ein Anwalt hätte sicherlich seine fette Freude an solchen unlauteren Vorkommnissen!