Zitat:
@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 15:02:13 Uhr:
Zitat:
@Chris-A4 schrieb am 7. Juni 2017 um 14:41:09 Uhr:
@Acquaviva1908
Das kannst du unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung deines speziellen Vertrages wahrscheinlich vergessen! Ich studiere selber Jura (bin bald fertig) und die Verträge der Volkswagen Bank kannst du nicht einfach so widerrufen. Die Widerrufsbelehrungen der Volkswagen Bank (alias Audi Bank) verwenden das Widerrufsmuster welches vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Und es ist schwer davon auszugehen, dass deren Widerrufsbelehrung gerichtsfest ist.
Weiterhin sollte man sich klar machen welches Ziel ein Widerruf denn haben sollte? Angenommen in den Verträgen wäre ein Formfehler (was ich bislang nicht geprüft habe) und du würdest vor Gericht Recht bekommen, dass die Widerrufsklausel von der VW Bank nicht korrekt war.
Was sind dann die Rechtsfolgen? In dem Fall musst du die komplette Finanzierungssumme sofort bezahlen. Es ist ja nicht so, dass du dann dein Auto geschenkt bekommst. Du hast mit deinem Audi Händler einen Kaufvertrag geschlossen und wenn du (aus welchen Gründen auch immer) den Kreditvertrag mit der Audi/VW Bank erfolgreich widerrufen würdest dann wird der eigentlich zu finanzierende Betrag sofort an den Händler fällig.
Das stimmt so, zumindest laut meiner Anwältin - die fertig studiert hat seit vielen Jahren - nicht. Es handelt sich hier um ein kombiniertes Geschäft. Bei einem Widerruf des Finanzierungsvertrages würde das Auto an den Händler zurückgehen.
Des Weiteren hat sie meine Verträge studiert und geht davon aus, dass die Belehrung zumindest in Teilen fehlerhaft ist - und das reicht für einen Widerruf.
Versuch es doch einfach und halte uns auf dem Laufenden. Wenn sich deine (fertig studierte) Anwältin so sicher ist, bist du ja auf der sicheren Seite. Informier uns dann auch über die Folgen, Kreditabsage, ob das Auto tatsächlich zum Händler zurück geht usw.. wäre wirklich interessant zu wissen.