Zitat:
@olske schrieb am 14. November 2024 um 11:29:10 Uhr:
Zitat:
@Q4eTron2023 schrieb am 14. November 2024 um 11:12:23 Uhr:
Hab ich das richtig verstanden? Sofern mein Auto vor 48/2023 produziert wurde beinhaltet es eine Leistung nicht, die ich jedoch beim Kauf bezahlt habe und kann dementsprechend Ansprüche geltend machen?
In Deinem Kaufvertrag wird wohl kaum stehen, dass er es kann.
Auch kann ich mich nicht daran erinnern, dass AUDI damit geworben hat.
P.S. Interessant, dass der Q8 es auch nicht kann.
Eben. Und deswegen kann man m. E. da jetzt auch nichts geltend machen.