Letzter Beitrag

VW Kasten (Typ 21) T2

T3 Bj 1987. Vorausetzungen für die zulassung als LKW

Ich hab mal geschaut ob es zu meinen Fragen hier schon was gibt, habe aber keine befriedigende Antwort dazu gefunden. Wir sind stolze Besitzer einer "Postkiste" mit hohem Plastikdeckel und großer Schiebetür. Die letzte Zulassung war als LKW mit unbekannter Emissionsklasse. Ne große Auflastung ist auch drinnen im Scheinchen. Und da er in naher Zukunft zum TÜV darf/soll/muss nochmals... 🙁 Und mir beim ersten Antritt eine kleine Mängelliste offenbart wurde die ich abgearbeitet habe (Bremsleitungen, Kupplungsleitung, durchrostung Einstieg rechts. Er hatte keinen weiteren "Rost" befall und das mit 26 Jahren 😉 ). Wollte ich nun noch ein wenig mehr "machen"... Meine Fragen nun dazu: a) Ist eine feste Trennwand vom Cockpit zum Laderaum zwingend notwendig um weiterhin die Zulassung als LKW zu bekommen? b) In wie weit darf ich den Innenraum "Gestalten" ohne die LKW Zulassung zu gefährden? c) Welche Annehmlichkeiten dürfen bei der "TÜV Begutachtung" drinnen sein und welche sollten besser nur temporäre Anwesenheit haben? d) Wie schaut es mit den Fenstern aus? Auf der Ladefläche sind außer in der Heckklappe keine verbaut, habe aber Leuten hören das die "Seitenwände" auch keine zieren dürfen. Stimmt das? Und betrifft das auch ggf. eine Dachluke? e) Wie schaut es mit der Signal gebenden Beleuchtung am Wagen aus wenn ich diese in LED umrüsten will? sprich Standlicht, Bremslicht, Blinker, Nebelschlusslicht, Rückfahrleuchte. Was Leuchtkraft und Ausleuchten angeht kann ich diese berechnen und die vorgegebenen "Leuchtmittel" simulieren. Es dankt für ergiebige Antworten ein Bully Newbee... Der seine Kisten heiß und innig Liebt 😉 LG Mick