Die Einschränkung ist leider bei beiden. Der Ford Kuga, der nur 5 Monate vorher geliefert wurde hat diese Beschränkung nicht. Ebenso hatte mein Vorgänger, absolut baugleich BJ 2019 die Beschränkung auch nicht. Man sollte vielleicht unterscheiden, ob man ein Fahrzeug privat fährt und dann auch gemütlich fährt, oder ob man täglich viel und weit geschäftlich fährt. Da ich bereits 4 Jahre mit baugleichem Modell gefahren bin und die Funktion sehr wohl meinen Stress in meinem Alter sehr stark reduziert hat, hatte ich das neue Auto auch nur mit der gleichen Funktion bestellt. Es mag ja sein, dass Ford etwas ändert. Den Kunden darüber unmissverständlich vor Kauf zu informieren ist aber Pflicht. Wird das, wie in diesem Fall unterlassen, ist das eine Täuschung, wen nicht sogar arglistige Täuschung, die zum Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw. Rückwirkung desselben berechtigt. Die Tatsache, dass hierzu keinerlei Informationen in der Öffentlichkeit und auch zum Händler hin kommuniziert wurden, ist schon suspekt und erinnert an das arrogante Verhalten im VW Skandal.