Zitat:
@Lutz317 schrieb am 3. November 2021 um 20:12:35 Uhr:
Keine Rechtsberatung, sondern nur Hinweise auf Informationen aus diesem Forum.
Bei §826 BGB Verjährung nach 3 Jahren. Konnte nur durch Anmeldung zur Sammelklage gehemmt werden.
Bei § 852 Verjährung erst nach 10 Jahren.
Bei dem km stand und der jährlichen Fahrleistung ergibt ein Weiterklagen vermutlich wenig Sinn, wenn das Gericht auf 250000km Laufleistung entscheidet.
Gruss
Lutz
ok danke dir.
Sehr ärgerlich... das heißt ich muss mich damit abfinden oder gibt es noch Möglichkeiten? 🙁