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@speed_of_corsa schrieb am 8. Juli 2019 um 19:45:45 Uhr:
Hallo Werte Forenmitglieder,
war mit meinem top gepflegten Honda Roller SH125 Mode BJ 2015 am Samstag beim TÜV. Mir wurde die Plakette nicht erteilt, da ich angeblich keine Hilfsfeder am Seitenständer habe und dies einen erheblichen Mangel darstellt.
Konnte es nicht glauben, weil an meinem Roller ist alles original und nichts (wissentlich) abgefallen/gebrochen.
Heute habe ich mal bei Honda-Bike-Parts die Explosionszeichnung aufgerufen und Sihe da, bei meinem Modell ist keine Hilfsfeder vorgesehen.
Ist diese Hilfsfeder wirklich Pflicht? Auf dem TÜV Bericht steht:
- 6.2.11c Kraftradständer zweite Sicherung fehlt (erheblicher Mangel)
Kann jemand was dazu beitragen?
Siehe Bild anbei
Danke und gruß,
Entweder geht der Motor aus, wenn der SEITENSTÄNDER ausgeklappt wird, oder du hast eine Feder die den Seitenständer zurückholt.
Keine Feder...?! Geht dann der Motor aus?
Er hat ja eine Feder, nur keine zweite!