Hallo,
Wagen sollte angemeldet sein, denn von dem können auch – wie der andere schon sagte – Schaden verursachen (Batterie Brand etc.).
Das oben genannte Schriftstück würde allgemein aus meiner Sicht auch ausreichen, bedenke jedoch, dass du für Schäden die du den Wagen zufügst trotzdem haftest.
Hoffe, Du hast eine private Haftpflichtversicherung und sofern Dein Eigentum auch eine Gebäudeversicherung.
Dieses "Problem" hättest du jedoch auch bei einem Wagen, der nur kurz abgestellt werden wohl sowie wenn z.B. ein Fahrrad von jemanden Dritten dort stehen würde, der dich besucht etc.
PS: Nein, Bein kein Anwalt 😉