danke für die tipps, aber ich glaube, das mit der beteiligung des verkäufers wird nix :-(
war ein bmw-händler, der das fahrzeug in zahlung genommen hat und der hat mir (als gewerbetreibender) das fz natürlich unter gewährleistungs-ausschluss verkauft.
man muss dazu sagen, dass der kühlwasserverlust nicht gravierend ist, also würde ich (als menschenfreund) unterstellen, dass das wirklich nicht aufgefallen war.
will erst mal sehen, was die schadensursache ist, aber selbst wenn´s nichts schlimmes ist, kommt doch ein bisschen arbeit zusammen, um das V erstmal freizulegen.
melde mich, wenn ich mehr weiss ...
DANKE