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VW 1 (1T) Touran

Fahrzeugrücktransport VW Mobilitätsgarantie

Hallo! Leider mache ich gerade sehr schlechte Erfahrungen mit der Mobilitätsgarantie: mein Fahrzeug war zur Inspektion (inkl. Zündkerzenwechsel) bei einer Vertragswerkstatt. Dabei wurde ein Zündkerzenstecker zerissen und notdürftig mit Silikon abgedichtet. Das dies passierte, wurde mir von zwei Mitarbeitern des Vertragspartners mitgeteilt (bei Fahrzeugübergabe und zwei Tage später telefonisch). Nach 5 Tagen gab es dann Zündaussetzer und Notlauf-Programm beim Motor. Sowohl ein Mitarbeiter des Schaden verursachenden Vertragspartners als auch die Dame an der Hotline der Mobilitätsgarantie sagten mir, dass die Mobilitätsgarantie greift (Stempel im Serviceheft ist vorhanden) und daraufhin ließ ich das Fahrzeug zu einem anderen Vertragspartner abschleppen (ich bin übrigens im ADAC, sodass eine andere kostenfreie Möglichkeit bestanden hätte). Der andere Vertragspartner hat dann den oben genannten Schaden instand gesetzt und mir für einen Tag ein Leihfahrzeug gegeben (mit welchem ich 4 km gefahren bin). Bei der Abrechnung wurde mir gesagt, dass das Leihfahrzeug von der Mobilitätsgarantie übernommen wird und ich die Rechnung für die Fehlerbehebung beim schadenverursachenden Vertragspartner einreichen soll. Die Kostenübernahme mit dem ersten Vertragspartner diskutiere ich derzeit noch. Heute kam dann jedoch auch noch die Rechnung für das Einschleppen und den Leihwagen, weil die Mobilitätsgarantie die Kosten nicht übernimmt, mit der Begründung, dass der erste Vertragspartner den Schaden verursacht hat! Was soll man davon halten? Wann greift diese Garantie denn überhaupt, wenn nicht einmal in einem solchen Fall? Das defekte Teil kostet ca. 15€ und jetzt habe ich insgesamt einen Schaden von ca. 320€...