Zitat:
@bjoernbeton schrieb am 6. September 2022 um 20:28:09 Uhr:
Zitat:
@moviemoves schrieb am 6. September 2022 um 17:55:01 Uhr:
Genau so hatte ich das vor. Also wirklich von A bis Z.
Kannst du mir deine Erfahrung bzw. Sagen wie es bei dir lief?
Reibungslos, der VK ließ mich mit den Kennzeichen fahren.
Vertauensbasis braucht es, sonst kann man so nicht von privat kaufen. Eigentlich muss der VK sich kümmern. Er hats ja auch finanziert.
KV ist Eigentumsnachweis
Fun Fact: die ZulBesch Teil II, im Volksmund noch „Brief“, ist es im juristischen Sinne nicht.
VG Stefan
Vielen Dank Stefan,
hab mich nochmal schlau gelesen, mit dem KV wäre ich ja doch abgesichert, zumal ich das Auto auch direkt mitnehmen kann.
Eine Frage hätte ich aber noch, bzw wohl doch zwei Fragen 😁
Also zur ersten Frage: was genau sollte ich im Kaufvertrag vermerken? Bzw was genau soll drin stehen, dass ich mich später auch ja als richtigen Eigentümer nachweisen kann.
Und zur zweiten, damit verbundenen, Frage: im Falle eines Falles, dass wenn er doch einen Widerruf startet und dann doch den Abgelösten ZB II bekommt, wie verfahre ich dann? Also gehe ich dann zu seinem zuständigen Amt und sage hier da, mein KV. Ich bekomme jetzt einen neuen Brief?
Weißt du eventuell dann wie da es ablaufen würde. Nur zur Sicherheit für den worst case Fall.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Welat