Dank dem Mod für das Verschieben. Ja, das mit der Rechtsberatung habe ich schon geklärt, da hab ich morgen einen Termin bei meiner RS Versicherung / Anwalt Hotline. Wäre nur die Frage ob es hier noch einige nützliche Ratschläge gibt.
Ich muss sagen ich bin schon verärgert, da die Tageszulassung niemals irgendwo erwähnt wurde und im Kaufvertrag ganz eindeutig Neufahrzeug steht.
Zitat
§1 Gegenstand des Kaufvertrages
1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer einen wie im Angebot detailliert beschriebenes Neufahrzeug.
2. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein EU-Neufahrzeug. Dieses wird der Verkäufer nach
Abschluss dieses Vertrages im EU-Ausland erwerben und nach Deutschland importieren. Die
Serienausstattung des Fahrzeuges richtet sich nicht nach der Serienausstattung in Deutschland,
sondern nach dem des jeweiligen EU-Landes, in welchem der Verkäufer das Fahrzeug erwirbt.
Die Serienausstattung kann folglich von der Serienausstattung in Deutschland abweichen. Die
Angaben auf der Homepage des Verkäufers sind daher unverbindlich, die tatsächliche
Serienausstattung kann von diesen Angaben abweichen.