Hallo, hier ein paar Anmerkungen dazu:
Hatte gerade bei unserem anderen (kleineren) Fahrzeug den nahezu gleichen Frontschaden: Nachbar; Stoßstange, Scheinwerfer, Blende. Die Gesamtsumme (Schaden, MWSt, Wertverlust, Nebenkosten, Nutzungsausfall, Gutachter, Rechtsanwalt) belief sich auf 4000 €.
Wenn man nach Gutachten abrechnet (d.h. Gutachten bei Versicherung vorlegen und um diese Abrechnungsart bitten), wird zwar die MWSt abgezogen, aber man kann das Geld - wenn einen der Schaden nicht so stört - natürlich auch für was anderes verwenden. Völlig legal. Bis zur Überweisung muss man nach Einreichung des Gutachtens etwa drei Wochen rechnen. Wenn man "was anderes" einbauen lässt, entfällt dann lediglich die MWSt für den eigentlichen Schaden.
Gruß, Mark