Zitat:
@Rockville schrieb am 3. Juni 2025 um 22:03:22 Uhr:
Warum willst du darüber entscheiden, was sinnlos ist? Spaß ist kein Ausschlusskriterium im Straßenverkehr.
Ich finde es grundsätzlich interessant zu schauen, welche Konstruktionen die Gesetzeslage zulässt. Nicht anders sind Quads nach Deutschland gekommen, denn der EU-Gesetzgeber wollte mit den Regelungen zu "drei- und vierrädrigen Fahrzeugen" bestimmt nicht kalifornische Wüsten-Spaßmobile nach Deutschland holen.
Auch beim Ellenator ist ja nicht erst das Fahrzeug und dann das Gesetz entstanden, sondern es gab erst das Gesetz, dann hat Herr Ellenrieder ein kurioses Fahrzeug passend zur Gesetzeslage konstruiert.
Manchmal geht es auch umgekehrt, wenn die Herstellerlobby Bedarf anmeldet. Die frühere Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) wurde maßgeschneidert zum Segway auf den Weg gebracht. An eScooter hatte damals niemand gedacht und nachdem es diese auch vermehrt gab, wurde die MobHV durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) abgelöst.
Und dann natürlich noch die Regelung zu Pedelecs. Mit Führerscheinpflicht, Helmpflicht, Versicherungspflicht und ähnlichem hätten sich diese Fahrzeuge nie durchgesetzt, so aber sind sie zu einem riesigen Erfolg geworden.
Für Hoverboards, Monowheels, Airwheels gibt es (noch) keine gesetzliche Grundlage, aber man darf doch schauen, was die Gesetzeslage hergibt. Daher finde ich die Überlegungen des TE gut - nur dürften sie eben nicht funktionieren, weil die angedachte Ausreizung der Vorschriften das Gefährt nicht wirklich zulässig macht.