Hallo zusammen,
ich denke solche Abzüge wären nur bei einem aussergerichtlichen Vergleich möglich? Bei einer Zug um Zug Rückgabe resultierend aus einem Urteil wäre der Zustand des Fahrzeugs Nebensache,oder sehe ich das falsch? Schliesslich hat man ja je nach Nutzungsdauer mit Verschleiss und Abnutzungen zu rechnen, die mit der Nutzungsentschädigung abgegolten sind.
An dieser Stelle eine andere Frage, weil dieses einpaar Post vorher angesprochen wurde. In welcher Reihenfolge erfolgt die Rückgabe bei Zug um Zug? Bekommen die erst das Fahrzeug und überweisen danach, oder muss erst das Geld fliesen?