"...dann komm bloss nicht in die CH oder..."
Was soll diese Schlaumaierdrohung? Exakte Detailkenntnis ist wichtig! Nachfolgend die Vorschriften für die CH. Das ist mit meinem HUD alles sehr einfach einzuhalten. Auch die getönte Reflektionsfolie wird gar nicht benötigt.
Den Erläuterungen des Bundesamts für Strassen (Astra) zufolge gibt es im schweizerischen Strassenverkehrsrecht und auch in den nationalen und internationalen Vorschriften keine «spezifischen» Bestimmungen für HUDs.
Dennoch gibt es, zusammenfassend dargelegt, einige wichtige Grundsätze, die im Umgang mit HUDs beachtet werden sollten:
Es darf keine Sichteinschränkung bestehen.
Das HUD muss ausschaltbar sein bzw. so zugänglich positioniert sein, dass es bei Bedarf jederzeit wieder deaktiviert werden kann.
Eine Augehöhe von 75 cm über der Sitzfläche darf nicht überschritten werden, sodass ausserhalb eines Halbkreises mit 12-Meter-Radius die Farhbahn frei überblickbar ist.
Windschutzscheiben müssen zu mindestens 70 Prozent lichtdurchlässig sein. Beispielsweise muss bei getönten Scheiben die Lichtdurchlässigkeit zunächst überprüft werden.