So,ich bin´s wieder mal mit dem Caddy. Wenn da nur noch Probleme kommen wie Diesel im Verbrennungsmotor oder keine Möglichkeit die Lüftung zu verstellen,dann würd ich am liebsten das Ding den Händler vor die Tür stellen und mein Geld zurück verlangen.
Solche Punkte waren einfach nicht erwähnt und wurde mir vorenthalten. Ich kann mich noch genau an die Worte des Typen erinnern. Zitat: "Der Motor läuft wunderbar und keine Probleme."
Klar,wenn der die Kiste vorher warm fährt und ich nix an der Einspritzung merk oder der Motor unruhig läuft. Kann ja auch schlecht in den Motor schauen!
Ich glaub so langsam,am besten man nimmt nen Laptop zum freundlichen Verkäufer und liest erstmal per VCDS Diagnosesoftware die komplette Karre aus,auch wenn es ne halbe Stunde dauert.
Naja,was ich eigentlich fragen wollte ist folgendes.
Kennt sich Jemand mit der Rechtslage aus,wenn man ein "defektes" Auto kauft von nem Händler?
Es geht das Gerücht rum,dass bei Nutzfahrzeugen wie auch der Caddy Kastenwagen,keine Garantie besteht.
Was ist aber,wenn ich den Caddy doch privat nutze und nicht gewerblich,also reine Privatfahrten. Dazu,wenn der tükische Verkäufer im Vertrag "keine Garantie" geschrieben hat,dennoch die Gewährleistung geltend gemacht werden kann?
Garantie und Gewährleistung sind ja,wie gewusst,2 paar Stiefel.
Die andere Sache ist natürliche die Beweislastumkehr und es steht Aussage gegen Aussage.
Aber gravierende Mängel am Motor und falscher Kilometerleistung von 20000km Unterschied (Zeitpunkt zwischen Inserat und Autokauf)?
Wäre echt super,wenn mir ein schlauer Fuchs mir da weiterhelfen kann.
Ich bin echt am überlegen,die Kiste den Typen wieder hinzustellen.
Natürlich habe ich Ihn auch schon angesprochen per Telefon,aber der wehrt sich mit der Aussage,dass ich das Auto ja probe gefahren hätte und im Vertrag "keine Garantie" steht.
Vielen Dank im Vorraus und frohe Ostern.
Gruß Harry