Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 23. April 2016 um 09:58:42 Uhr:
Oha, kann für Euch beide bös ausgehen.
Hat der Kollege etwa keinen Führerschein ? Oder nur einen für Automatik-Autos ?
Dann wäre das "Fahrenlassen ohne Führerschein" und das geht höchstens auf abgesperrtem Privatgelände, aber der Garagenhof war ja anscheinend ohne geschlossenes Tor.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=96634
Der hat ein ganz normalen ( führerscheinklasse B )
Nur ist er jahrelang nachdem er dem führerschein bestanden hatte direckt automatik gefahren und wusste nicht mehr wie man Gangschaltung fährt.
Wirklich wie ein anfänger als ob er nie Gangschaltung gefahren hat. Deswegen wollte ich es ihn nicht auf der strasse anfahren lassen.