Ich habe heute in der Zulassungsbescheinigung Teil II für mein Fahrzeug einen merkwürdigen Satz entdeckt. In Zeile C.4c steht folgendes:Mit einem Stempel des Landkreises da unter. "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen". Es war doch immer so, dass der Inhaber des "Kfz-Briefes" als Eigentümer des Fahrzeugs galt. Bedeutet dies jetzt, dass ich nach neuer EU-Regelung nicht Eigentümer des Rollres bin? Ein Anruf bei der Zulassungsstelle war nicht sehr ergiebig. Die Dame dort erging sich in Ausflüchten dahingehend dass, wenn das Fahrzeug finanziert sei, ich eben nicht der Eigentümer sei. Dabei ist es doch so, dass bei finanzierten Fahrzeugen der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Bank liegt und sich eh nicht in Händen des Halter befindet. Weiss jemand von Euch näheres? Ich möchte die Finanzierung gerne so weiterlaufen lassen weil es nur noch ein geringer Betrag ist. Aber ich möchte das Fahrzeug bei einem Händler in Zahlung geben