Stimmt. Mit "Händlergarantie" meine ich die Gewährleistung. Wenn jetzt also etwas kaputt geht. Ist es dann ein Fall für die Gewährleistung oder die Herstellergarantie. Wie wir das bestimmt? Laut dem Vertragshändler der mir das Auto verkaufen möchte ist es immer ein Fall für die Herstellergarantie und ich kann damit zu jedem Vertragshändler. Stimmt das ?