Hi,
hierzu eine Frage: Wenn man vor dem LG gewonnen hat => wieso gibt es dann noch ein Vergleichsangebot? Ist die Klage an einem OLG noch anhängig?
Grüße
Zitat:
@Magnum_KS schrieb am 4. September 2020 um 15:54:16 Uhr:
das VW Angebote macht ist ihr gutes recht ,aber das z.B. mein anwalt da "Zitat" ...wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir nach intensiven Vergleichsverhandlungen mit der Volkswagen AG ein konkretes Vergleichsangebot für Sie aushandeln.... und ....Das Vergleichsangebot erachten wir mit Blick auf die kürzlich ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) als angemessen und der Annahme fähig... "Zitat ende"mit so etwas um die ecke kommt ,da geht mir der Hut hoch ,hatte schon beim LG gewonnen auf Rückgabe