Da steht auch das bei einem KFZ die Zulassung erlischt und ein Bußgeld fällig ist.
Denn deine Wegfahrsperre muss laut § 38a Absatz 1 StVZO funktionstüchtig sein und darf nicht dauerhaft deaktiviert werden.
Wenn du deinen Motor bei einem Motorboot betreiben willst,
dann wird die Wegfahrsperre aus dem Motorsteuergerät (ECU) auscodiert.
Mit Google nach "Kess V2" und ein paar Youtube Videos kann man sehen wie "kompliziert" das ist. Außerdem ist noch die Software notwendig um nach dem Auslesen des EEPROMS diesen automatisch zu manipulieren und anschließend die richtigen CHECKSUMMEN zu berechnen damit das veränderte Image auch keine dauerhaften Fehlercode erzeugt.
Somit steht "§ 38a Absatz 1 StVZO" deinem Vorhaben im Weg.
Ob eine andere elektronische Wegfahrsperre die originale ablösen kann, dazu habe ich nichts gefunden.
Weiterhin muss nach den gesetzlichen Vorgaben auch eine mechanische Verriegelung der Lenkradsperre gegeben sein.
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