Wenn Dein Fahrzeug noch Euro 2 hat, haben meine Vorredner recht. Falls du ein Euro 3 Fahrzeug besitzt, kannst du es zwar noch umbauen aber bekommst es nicht mehr eingetragen, falls es eine TSN, die nicht ausgenullt ist, hat.
Da ich selbst keinen ganz kleinen Betrieb besitze und seit 20 jahren LPG-Anlagen verbaue, weiß ich, wovon ich spreche.
Ich zitiere:
Ab dem 29.09.2017 besteht nur noch die Möglichkeit ein Abgasgutachten (Bestellbestätigung über die Abgasemission im Zusammenhang mit der Begutachtung nach §21 StVZO) für Fahrzeuge mit Euro 2, D3, D4 sowie Fahrzeuge ohne TYP-Genehmigung (TSN = 000, Euro 2 bis Euro 6) zu beantragen. Für alle anderen Fahrzeuge wird eine Eintragung nur noch nach ECE R115-Norm möglich sein.
Dies gilt übrigens auch für alle Im Ausland verbauten Anlagen - sie sind NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG, falls eben nicht die o.g. Kriterien zutreffen. Einfach mal nach R67 und R115 googeln - das sind die betreffenden Homologationen.
Grüße Karsten