Eigentlich einfacher Fall: Fahrzeug als Privatperson vom Händler gekauft (Verbrauchsgüterkauf), dann Beweiserleichterung: tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag und der Verkäufer müsste das Gegenteil belegen, um nicht haften zu müssen.
Wenn meine Werkstatt die Bremsen meines Autos aus der Höchstgeschwindigkeit heraus "prüfen" würde, wäre ich das letzte Mal dort gewesen 😉