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Vollkasko schaden angemeldet aber später reparieren lassen möglich ?

Zitat: @new-rio-ub schrieb am 13. April 2021 um 11:57:39 Uhr: Zitat: @Gelend schrieb am 13. April 2021 um 10:27:41 Uhr: Ich werde es selbstverständlich reparieren lassen, nun hab ich das Problem das meine Vollkaskoversicherung die Beilackierung nicht zahlen möchte. Das Widerspreche ich aber und sehe das nicht ein. Meines Wissens wird doch notwendige Beilackierung immer gezahlt. Das entscheidet doch der Karosseriebetrieb. Welche Versicherung stellt sich da quer und mit welcher Begründung? https://www.autoservicepraxis.de/.../...treit-um-beilackierung-2500635 "Über den Reparaturumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvoranschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten", erwidert darauf der ZKF in seiner Mitteilung. Eine Abstimmung über diese Frage könne unmöglich während des Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehle. Noch deutlicher wird der BVSK: Die Beilackierung sei heute der Regelfall in der Unfallschadeninstandsetzung, heißt es in der Verbandsmitteilung. Und weiter: "Ganz offensichtlich will die Allianz über ihre Tochter AZT einerseits den Kfz-Sachverständigen abwerten, andererseits scheut sie sich nicht, mit dieser technischen Mitteilung Beihilfe zu leisten, dass bei fiktiver Abrechnung die objektiv erforderlichen Beilackierungskosten nicht erstattet werden." (ng) Also es steht drinnen, dass es aufgrund der aktuellen Versicherungsbedingungen nicht mitversichert ist. Ich bin auch der Meinung die müssen es zahlen, deshalb habe ich widerrufen und warte auf eine Rückmeldung, wenn die mir die Woche keine Rückmeldung geben, muss ich halt ein Rechtsanwalt einschalten. Ich denke, weil ich den Schaden lieber im Autohaus reparieren möchte, wo ich es auch geleast habe und nicht über die Partnerwerkstätte der HUK stellen die sich halt Quer.