Zitat:
@meepmeep schrieb am 16. Juni 2019 um 07:09:21 Uhr:
Eine noch nicht in der Schufa gelöschte Restschuldbefreiung löst bei den mir bekannten Autobanken generell eine Ablehnung aus, auch wenn ein Bürge vorhanden ist. Die RB ist ein sog. hartes Negativmerkmal. Im Übrigen Frage ich mich immer, ob manche Menschen einfach nur lernresistent sind. Nach der ersten Inso gleich wieder anfangen mit neuen Schulden...
Arbeitest du bei einer Kfz-Bank oder einem freien Leasinggeber oder woher hast das diese Information? Eine Ablehnung trotz solventem Bürgen käme ja einer Ablehnung eines kreditwürdigen Kunden gleich und wäre (auch aus Sicht der Bank) sinnfrei.
Das du dich fragst ob ich lernresistent bin liegt daran, dass du nicht die hellste Kerze auf der Torte bist. Unser zinsbasiertes Wirtschaftssystem funktioniert nur wenn wir "Schulden" machen. Auch eine Wohnung mietest du ja ohne zu wissen, ob du nächstes Jahr deine Miete noch zahlen kannst. Was willst du dagegen machen, auf der Straße pennen?
Und auch wenn das nicht in dein sehr begrenztes Weltbild passt, die meisten Insolvenzen sind nicht durch die Schuldner verursacht. Die meisten Insolvenzen entstehen durch Forderungsausfälle. Auftraggeber/Arbeitgeber zahlt nicht = Unternehmen/Angestellte Pleite. In diesem Zusammenhang, als kleiner Tipp für dich: RTL2 und Co. sind keine seriösen Informationsquellen. Die Inhalte sind ausnahmslos frei erfunden und dienen lediglich der Unterhaltung sehr einfacher Menschen. ??
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Leasing mit Bürgen bei welchen Banken möglich?' überführt.]