Mein junger Stern mit MB100-Garantie hatte seine Inspektion am 15.07.24, ich würde die nächste gerne am 25.08.25 machen lassen, da ich den Wagen nicht viel bewegt habe und im Sommer länger wegfahre.
Steht das den Garantiebedingungen entgegen, in denen steht:
"Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unbeachtlich, wobei bereits eine Überschreitung einer der beiden Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;"
Frage ist also, ob "ein Monat" tag- oder monatsgenau gemeint ist ?!