Bei Bestandsfahrzeugen dürfen diese Funktionen nicht so einfach abgeschaltet werden. Das ist in der Tat ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Bei Neubestellungen werden diese Funktionen dann ohne Preisanpassung gestrichen, was bei meinem GLS, der letzten Monat ausgeliefert wurde, der Fall war. Ich wurde allerdings auf die fehlenden Funktionen im Vorfeld hingewiesen und mir wurde die Möglichkeit von einem Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten. Bei meinem Fahrzeug ist der Lenkassistent aktiv, d.h. das Fahrzeug bleibt in der Spur, ohne dass ich das Lenkrad für eine halbe Minute anfassen muss. Der automatische Spurwechsel nach Betätigung des Blinkers ist deaktiviert. Ebenso die Funktion des automatisch rückwärts längs Einparkens ist deaktiviert. Die Funktion des automatisch rückwärts quer Einparkens ist allerdings aktiviert. Es wird damit argumentiert, das die EU-Richtlinie UN ECE R79 diese Funktionen nicht mehr erlaubt. Die EU-Richtline gilt aber nicht für Bestandsfahrzeuge. Seltsam ist, dass diese Richtline am 01.04.21 im Kraft trat. Danach sind aber noch viele Fahrzeuge mit den Funktionen ausgeliefert worden. Andere Hersteller wie BMW scheinen diese Funktionen nach wie vor dennoch anzubieten. Auch in der neuen Mercedes S-Klasse sind all diese Funktionen weiterhin vorhanden, sogar auf einem höheren Level. Laut Aussage meines Verkäufers sind beim GLE/GLS die Sensoren das Problem, weswegen einige Funktion jetzt wegfallen. Die S-Klasse habe andere Sensoren, weswegen die Funktionen dort vorhanden sind. Für mich passt die ganze Argumentation von Mercedes nicht so zusammen und ist zum Teil auch widersprüchlich.