Zitat:
@hochski schrieb am 10. November 2021 um 07:45:06 Uhr:
Alles gut und schön. Nur im Kleingedruckten steht der Hinweis das die dort aufgeführten Assistenten länderspezifisch nicht verfügbar sein können!
Das ist richtig - nur muss der Kunder dann bei Kauf- bzw. Leasingvertrag darauf hingewiesen werden, dass eine vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht verfügbar sein wird. Rechtlich noch kritischer ist der Eingriff in bestehende Eigentumsrechte nach Kauf. Wie es sich beim Leasingvertrag verhält, lasse ich derzeit anwaltschaftlich klären.