Zitat:
@mattalf schrieb am 1. Dezember 2020 um 08:38:17 Uhr:
Deine Unterschrift auf seinem Vertrag reicht ihm voellig aus.
Das bedeutet quasi, das nur der Käufer unterschreiben muss? Nach meinem bisherigen Rechtsverständnis sollte/hat ein Vertrag nur Gültigkeit wenn beide Vertragspartner unterschreiben und beide Ausfertigungen die Unterschriften enthalten.
Etwas merkwürdig, aber wenn das so ist......
Gruß FE