Ich weiss nur er hatte Schummelsoftware die zwingend irgendwann runter muss (Behörden halt). Bei Nichtbeachtung meldet das KBA die Daten zur örtlichen Zulassungsstelle. Diese entscheidet dann zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben (so im Schreiben vom KBA). Da kann man eigentlich nichts reininterpretieren. Denke das endet irgendwann in einer Stlillegungsanordnung.
Ausserdem halte ich eine Betrugssoftware für nicht gerade (irgendwann natürlich) verkaufsförderlich.
Bis auf das er gefühlt geringsfügig träger runterschaltet, ist die Beschleunigung und der Verbrauch aktuell ähnlich dem alten (Autobahn gestern Bremen - Berlin: 8.1 l bei ziemlich dichtem Verkehr).
Gruss
Theo