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VW 5 (1K1/2/3) Golf

Golf 5 FSI - HU (Nicht bestanden wegen AU)

Hallo zsam, Ich habe einen Golf 5 1.6 FSI (BJ 10/2003 - Erstzulassung: 12.01.04). Ich war jetzt bei der HU und habe aufgrund Funktionsprüfung OBD nicht bestanden, da hier "Berechnetes Lambda B1 S1" um 0,001 unterschritten hat - Soll: 0,97 / Ist: 0,969. Die Funktionsppüfung Abgas hat der Wagen bestanden. Ich denke, dass das mit dem Stab hinten drinnen war. Jetzt meine ich aber, dass Autos vor dem 01.01.2006 nicht aufgrund ODB Fehler durchfallen dürfen. Hier werden dann die manuellen Messungsdaten in Betracht gezogen. Dazu habe ich auch ein Zitat vom Tüv gefunden: Zitat: AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006 An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich. Bringe ich da jetzt etwas durcheinander? Kann es sein, dass VORKAT extra per OBD gemessen wird? B1 S1 wäre ja in dem Fall die Vorkatsonde. Gruss Peter