Bei den vielen Bewertungen ging es mir vor allem darum, dass andere Kunden prüfen ob sie das bestellte Kartenmaterial bekommen haben. Es ist halt ungünstig wenn man das erst im Urlaub durch Zufall bemerkt.
Gerade beim Motorrad ist es zumindest bei mir so, dass ich nicht jedes Jahr in Länder komme, die über die
23 Länder hinaus gehen. Aber ich habe bewusst die 45 Länder gewählt, weil ich eben ab und zu auch dorthin komme.
Ich denke auf eine Löschung der Bewertung unter Androhung der Klage auf Schadenersatz zu bestehen ist dann rechtswidrig, sofern sie nicht unsachlich und unwahr ist. Und damit stünde eine Nötigung im Raum.
Würde ich ihn deswegen anzeigen wäre er in Zugzwang die Klage gegen mich tatsächlich einzureichen.
Dann kommt es darauf an, ob die Bewertung sachlich und wahrheitsgemäß ist.
Meiner Meinung nach ist die Bewertung ja vollkommen korrekt. Aber selbst wenn mir kein Schadenersatz zustehen würde, bleibt die Tatsache, dass ich keinen Schadenersatz bekommen habe ja wahr. Lt. dem Händler würde es der Richter aber dann so auslegen, als würde ich mit der Aussage suggerieren, von der Firma bekommt man nicht das Geld das einem zusteht.
Würde der Richter meiner Argumentation folgen, dass mir der Schadenersatz zugestanden hätte, wäre nach
meiner Meinung die Klage auf Schadenersatz aufgrund der Bewertung erfolglos.
Ich denke mir aber auch bei den vielen negativen Bewertungen, warum soll gerade meine den Schaden der Firma zugefügt haben? Also wird es wohl schwierig sein den Schaden überhaupt zu beziffern.
(Ich erwarte hier aber keine Rechtsberatung und werde Antworten auch nicht als diese Auffassen!)