Ich zitiere mal aus der BA Seite 70:
"Die Scheinwerfer können innen vorübergehend beschlagen. Bei eingeschaltetem Fahrlicht ist die Lichtaustrittsfläche nach kurzer Zeit wieder beschlagfrei, ggf. kann das Scheinwerferglas an den Randbereichen noch beschlagen sein. Dieser Beschlag hat keinen Einfluss auf die Lebensdauer der Beleuchtungseinrichtung."